Radfahrtraining
Was ist das Radfahrtraining?
Neben der eigenständigen Bewältigung des Schulwegs in der Schuleingangsphase (1. und 2. Schuljahr) bildet das Radfahrtraining (3. Schuljahr) im Schonraum des Schulgeländes einen weiteren Schwerpunkt in der Verkehrserziehung Ihres Kindes/Ihrer Kinder.
Es soll die Kinder befähigen, Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicher darin zu bewegen.
WICHTIG:
- 4 Fahrräder und Helme haben wir in der Schule, diese können ausgeliehen werden.
- Zum Radfahrtraining bringen die Kinder in der Regel ihre eigenen Fahrräder mit.
- Hier benötigen wir die Unterstützung der Eltern, damit die Fahrräder der Kinder in der Schule ankommen.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Klassenlehrer*innen keine 1:1 Radfahrbetreuung mit Ihrem Kind durchführen und nicht in den Unterrichtseinheiten einem einzelnen Kind das Fahrradfahren beibringen können.
Radfahrausbildung
Die systematische Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4 soll zu einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Kinder im öffentlichen Verkehrsraum beitragen.
Unter dem Motto: „Viertklässlerinnen und Viertklässler werden fit im Straßenverkehr“ gibt es an allen städtischen Grundschulen ein Radfahrtraining im vierten Schuljahr, in Kooperation mit der Kreisverkehrspolizeibehörde des Kreis Lippe.
Dieses Radfahrtraining ist im Schulgesetz und im Schulprogramm der Grundschulen verankert (BASS 15-02 Nr.5 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule, RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung v. 14.12.2009 (ABl. NRW. S. 38) und ein Pflichtunterricht.
Neben dem theoretischen Grundwissen vom Verhalten im Straßenverkehr erhalten die Kinder, im Umfeld der Schule, mehrere Stunden Praxisunterricht. Die Kinder lernen auf die Verkehrssicherheit ihres Fahrrades zu achten, die Verkehrsregeln zu beachten und sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.
Begleitet werden sie von ihren Klassenlehrerinnen und in unserer Schule von der Polizeihauptkommissarin des Kreis Lippe, Frau Heijenga.
Die Radfahrausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Lernzielkontrolle ab.
WICHTIG:
- Im Vorfeld der theoretischen Prüfung lernen die Kinder alle relevanten Themenbereiche und den Prüfungsbogen kennen.
- Elternhilfe ist für die Praxisstunden im Straßenverkehr im Umfeld der Schule unerlässlich.
- Nur Kinder, die sich sicher im Straßenverkehr bewegen können, dürfen an der praktischen Radfahrprüfung im Umfeld der Schule teilnehmen.
- Hier entscheiden die Kollegen und Kolleginnen der Verkehrspolizei, wer sicher oder unsicher im Straßenverkehr ist.
- Kinder, die unsicher Fahrradfahren gefährden sich selbst und andere Menschen.
Die Kinder benötigen vor und während des Radfahrtrainings die Unterstützung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Wenn sich Ihr Kind im Straßenverkehr mit dem Fahrrad bewegt, sensibilisieren Sie es für das sichere Fahrradfahren.
Dankbar ist die Schule für die Unterrichtseinheiten mit der Kreisverkehrspolizei.
Wir freuen uns, dass Frau Heijenga seit vielen Jahren die Unterrichtseinheiten begleitet und die Kinder sehr engagiert und liebevoll sensibilisiert sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.
Dankbar sind wir auch für alle helfenden Eltern/Erziehungsberechtigten, die die praktische Radfahrausbildung im Straßenverkehr begleiten.
Jeweils zu Anfang des dritten und vierten Schuljahres werden die Eltern/ Erziehungsberechtigten über die Inhalte der Radfahrausbildung informiert.