Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
heute möchte ich Ihnen zu dem Thema „Unwetterlagen“ weitere wichtige Informationen
zukommen lassen.
Unwetterlagen entstehen aus extremen Wetter-Ereignissen. Damit verbunden ist immer eine
Gefahr für Leib und Leben.
Was können Unwetter/extreme Wetter-Ereignisse sein
- (extrem) heftiger Starkregen
- Schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen
- Schwere bis extreme Gewitter evtl. mit extremen Orkanböen/Starkregen
- (extrem) starker Schneefall evtl. mit Verwehungen
- Glatteis
Uns ist bewusst, dass für Sie eine Unwetterlage, z.B. mit Einstellung des Schulbusverkehrs,
der Schließung der Schule, immer mit großem Stress verbunden sein kann.
Zuständig für Entscheidungen zum Ruhen des Präsenzbetriebes an öffentlichen Schulen ist die Bezirksregierung Detmold. Davon unberührt bleibt die Kompetenz des Schulministeriums NRW, bei überregionalen Unwetterphänomenen den Präsenzunterricht im gesamten Bundesland einzustellen.
Zusätzlich kann der Schulträger (Alte Hansestadt Lemgo) die Schule schließen.
Wichtig bei Unwetterlagen!
- Elterliche Verantwortung: Die Entscheidung, ob der Schulweg aufgrund von Witterungsverhältnissen für Ihr Kind zu gefährlich oder unzumutbar ist, obliegt den Eltern. Diese Entscheidung muss der Schule umgehend mitgeteilt werden, damit die Abwesenheit als entschuldigt gilt, denn die Schulpflicht bleibt bestehen. Es handelt sich also nicht um ein Fernbleiben vom Unterricht, sondern um eine begründete Ausnahme.
- Wenn die Schule komplett geschlossen ist, brauchen Sie Ihr Kind nicht entschuldigen.
- Wir nehmen Rücksicht auf jedes Kind, das wegen einer Unwetterlage nicht in die Schule kommen kann. An diesem Tag werden z.B. keine Leistungsüberprüfungen usw. geschrieben, Lerninhalte werden wiederholt.
Am letzten Donnerstag hat mich Herr Kliewe (Schulbus) um 13.35 Uhr angerufen, dass der Schulbusverkehr aufgrund der Unwetterlage um 16.00 Uhr eingestellt ist und auch der Schulbus, der um 13.35 Uhr an der Krankenhaus-Haltestelle eingetroffen ist, nicht mehr weiterfahren kann. Wir haben danach mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln (Telefon, E-Mail, WhatsApp-Gruppen) versucht, Sie zu informieren. Dies ist uns gut gelungen! Vor zwei Jahren habe ich um 6.00 Uhr den Anruf erhalten, dass kein Busverkehr ab 7.00 Uhr möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass wir für Ihre Kinder in der Schule eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten oder abgeholt werden. Kinder, die im Bus an einer Haltestelle aufgrund der Witterungsverhältnisse anhalten müssen, müssen leider von ihren Eltern oder „Abholgemeinschaften“ abgeholt werden. Auch hier gilt: „Sicherheit geht vor!“ Im Bus ist es warm!
Bitte beachten Sie:
- Ggf. kommt der Schulbus wegen einer Unwetterlage später.
- Wenn der Schulbus nach zwanzig Minuten nicht kommt, sollte ihr Kind nach Hause
gehen. - Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, wohin es geht, wenn es wieder nach Hause muss
und Sie ggf. nicht zu Hause sind.
Die Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet.
Es ist immer jemand da, um die Kinder zu begrüßen.
OGS – und VG – Kinder können ab 7.00 Uhr kommen.
Die anderen Kinder kommen zum regulären Unterrichtsbeginn.
Sollte in der Klasse Ihres Kindes aufgrund der Unwetterlage niemand sein, sollte ihr
Kind folgendes tun:
- In den benachbarten Klassen schauen (ggf. fassen wir Kinder zusammen).
- In die OGS gehen (auch wenn es kein OGS-Kind ist).
- Im Sekretariat oder SL-Büro nachfragen (die Türen stehen immer offen, die Büros
sind beleuchtet).
Hier einige rechtliche Infos:
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen
Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 10.10.2022
kann ein Unterrichtsausfall angeordnet werden:
- Von der Bildungsministerin (Sie werden immer von uns informiert!)
- Die Schule ist geschlossen.
- Alle Kinder bleiben zu Hause!
- Es fährt kein Schulbus.
- Es findet kein Unterricht statt.
- Es findet keine Betreuung (OGS/VG) statt.
- Bitte senden Sie Ihrer Klassenlehrerin eine kurze Rückmeldung
„Mail Unterrichtsausfall erhalten“.
- Sollte das Unwetter über das genannte Datum andauern, werden Sie rechtzeitig informiert (Wir warten auf weitere Anweisungen des Ministeriums.)
2. Von der Bildungsministerin (Sie werden immer von uns informiert!)
- Die Schule ist geöffnet.
- Alle Kinder bleiben möglichst zu Hause!
- Es fährt ggf. kein Schulbus.
- Es findet kein regulärer Unterricht statt.
Es findet eine Betreuung (OGS/VG) statt.
- Bitte senden Sie Ihrer Klassenlehrerin eine kurze Rückmeldung
„Mail Unterrichtsausfall erhalten“.
- Sollte das Unwetter über das genannte Datum andauern, werden Sie rechtzeitig informiert (Wir warten auf weitere Anweisungen der Bezirksregierung Detmold.).
Ggf. tritt auch der Fall Nr 1. auf Anordnung der Bezirksregierung Detmold in Kraft.
3. Der Schulträger – die Stadt Alte Hansestadt Lemgo (nur wenn ein Schaden am Schulgebäude ist)
- Die Schule ist geschlossen.
- Alle Kinder bleiben zu Hause!
- Es fährt kein Schulbus.
- Es findet kein regulärer Unterricht statt.
- Es findet keine Betreuung (OGS/VG) statt.
- Bitte senden Sie Ihrer Klassenlehrerin eine kurze Rückmeldung
„Mail Unterrichtsausfall erhalten“.
- Sollte der Schaden über das genannte Datum andauern, werden Sie rechtzeitig informiert (Wir warten auf weitere Anweisungen der Stadt Lemgo.).
Bei allen Unwetterlagen können die Kinder gerne in ihren Unterrichtsmaterialien arbeiten, die sie zu Hause haben (ggf. melden wir uns bei Ihnen bezüglich eines Distanzunterrichtes).
- Hausaufgaben gibt es an diesem Tag nicht, da Hausaufgaben per Erlass aus dem Unterricht erwachsen und Unterricht an einem solchen Tag nicht regulär stattfindet.
- Die Kinder wissen, in welchen Unterrichtsmaterialien sie arbeiten können, sofern sie diese zu Hause haben.
- Die Kinder können immer Leseübungen machen oder „Lücken putzen“.
Hier noch wichtige Infos für Schlechtwetterlagen:
- Bitte ziehen Sie Ihre Kinder der Wetterlage angemessen an.
- Viele Kinder haben bei Schlechtwetter, z.B. keine angemessene Jacke dabei, obwohl
z.B. eine große Regenmenge oder Schnee vorhergesagt wurde.
Hier noch eine Anfrage von Eltern zu „Hitzefrei in der Grundschule“:
Schulgesetz NRW:
Es ist in NRW grundsätzlich verboten spontan hitzefrei in der Grundschule und in der Jahrgangsstufe 5-6 zu geben. Dies darf nur nach Absprache mit den Eltern geschehen. Dies auch nur, wenn die Raumtemperatur mehr als 27 Grad beträgt. Zusätzlich müssen die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (OGS, Fahrplan der Busse usw.) berücksichtigt werden. Auf die Temperaturen nehmen wir Rücksicht.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Herzliche Grüße
Sabine Tewes-Wittig und Team