Mobilität und Verkehrserziehung

Verkehrserziehung in der Vor- und Grundschule hat den Auftrag, Kindern zu ermöglichen, sich im Straßenverkehr zunehmend selbständig, sicher, flexibel und mitverantwortlich zu verhalten. Die Verkehrserziehung unterstützt die Kinder darin, ihnen Bewegungsraum zunehmend eigenverantwortlich zu erweitern, sich altersangemessen mit den Bedingungen und Auswirkungen des Verkehrs auseinander zu setzen und sich bei der Verkehrsmittelwahl umweltbewusst zu verhalten.

Der Unterricht im Rahmen der Verkehrserziehung unterstützt die SchülerInnen im Aufbau sicherheitsbewussten und umsichtigen Verhaltens im Straßenverkehr. Grundlagen für die selbständige Teilnahme am Straßenverkehr sollen erworben werden. Sie erwerben insbesondere das für Fußgänger und Radfahrer notwendige Regelwissen und erproben es im realen Verkehr.

Der Unterricht wird so gestaltet, dass Kinder handlungsorientiert Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung von Verkehrssituationen erwerben sowie Einstellungen und Verhaltensweisen für ihr Mobilitätsverhalten aufbauen können. Es ermöglicht den Kindern unmittelbare Lernerfahrung durch Beobachten, Erkunden, Erproben und Üben in der Verkehrswirklichkeit.

Vorschulische Verkehrserziehung (Kind als Fußgänger)

  • Benutzung des Gehweges
  • Überqueren der Fahrbahn an der Ampel und dem Zebrastreifen
  • Verhältnis der Partner auf Geh- und Radwegen

Elternarbeit

  • Vorbildfunktion
  • Wohnumfeld (Spielbereich)
  • Wege zum Kindergarten/ Schule
  • Kind als Mitfahrer (Rad, PKW)
  • Kind und Fahrrad

Theateraufführung: ggf. bei Kostenübernahme

 

Schulische Verkehrserziehung

Jahrgang 1:  Kind als Fußgänger und Buskind

Schulwegtraining / Schulwegsicherung

  • Gehweg, Gehweg/Radweg, Partnerschaft Radfahrer
  • Überqueren der Fahrbahn an der Ampel (im Umfeld der GS Kirchheide befindet sich keine Ampelanlage, diese wird jedoch thematisiert) und dem Fußgängerüberweg
  • Hindernisse (Umwege in Kauf nehmen)
  • Aus- Einfahrten, Kfz. als Abbieger
  • Witterungseinflüsse
  • Rücksichtnahmen (Verständnis entwickeln für die Situation anderer)
  • Probleme des Sehens und Gesehenwerden

Elternarbeit

  • Vorbildfunktion
  • Schulwegstraining
  • Walking Bus
  • Kind als Mitfahrer (PKW)
  • Kind auf dem Fahrrad im Beisein der Eltern

Theateraufführung: ggf. bei Kostenübernahme

Jahrgang 2 und 3: : Kind als Fußgänger und Buskind

  • Verkehrsbeobachtungen: Fußgänger, Radfahrer
  • Verständigung durch Zeichen (geben und deuten)
  • Überqueren der Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen
  • Verhalten an Aus-/Einfahrten, Einmündungen, Kreuzungen
  • Probleme des Sehens und Gesehenwerden

Kind als Radfahrer (nur erlaubt, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Kind begleiten)

  • Verkehrsbeobachtungen
  • Fahrpraktische Übungen im Schonraum

Kind als Mitfahrer im Pkw

Elternarbeit

  • Kindersicherungseinrichtungen

Theateraufführung: ggf. bei Kostenübernahme

Jahrgang 4: Kind als Fußgänger und Buskind

Kind als Radfahrer

Theorie:

  • Themen aus dem Bereich der fahrpraktischen Übungen
  • Das Rechtsfahrgebot
  • Das verkehrssichere Fahrrad
  • Vorfahrtregelung
  • Fahren bei Dunkelheit
  • Verkehrszeichen

Praxis:

Schonraum: Schulhof

  • Fahrgeschicklichkeitsübungen,
  • Einfahren/Anfahren, Rechtsfahren,
  • Vorbeifahren an Hindernissen, Vorfahrt: Rechts vor links und durch Verkehrszeichen,
  • Linksabbiegen im rechten Winkel.

Elternarbeit

  • Begleitung von Ausbildungsfahrten

Praxis: In Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule

  • Fahren auf dem Radweg
  • Verlassen des Radweges,
  • Vorfahrtsregeln, Rechtsfahren
  • Vorbeifahren an Hindernissen,
  • Linksabbiegen im rechten Winkel

Kreispolizeibehörde Lippe

Postfach 2063

32710 Detmold

Radfahrausbildung: Telefon: 05231 609-1511

                                Telefax: 05231 609-1519,

 E-Mail: DirV.FueSt.lippe@polizei.nrw.de

Aktualisiert: 24.02.2021