Klassenpflegschaft

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen.

Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen.

Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft.

Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.

Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist.

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulleben/schulmitwirkung

https://broschuerenservice.nrw.de/msb-duesseldorf/shop/Das_ABC_der_Elternmitwirkung/0